Entsorgen von kesseldruckimprägniertem Holz
Irgendwann haben selbst qualitativ hochwertig imprägnierte Außenholzprodukte das Ende ihrer Nutzungs- und Lebensdauer erreicht. Dann stellt sich die Frage „Wohin damit?“
Das Verbrennen von KDI-Holz ist problematisch, da dabei gesundheits- und umweltschädliche Stoffe freigesetzt werden können.
Die fachgerechte Entsorgung erfolgt über Wertstoffhöfe als Sonderabfall der Abfallschlüsselnummer 170204* (mit Schadstoffen belastetes Holz).
Nach der sogenannten Altholzverordnung wird dieses Material in die Abfallkategorie 4 eingestuft. Im Hinblick auf den einzuschlagenden Verwertungsweg bedeutet dies, dass es in speziellen Verbrennungsanlagen mit entsprechenden Filteranlagen einer energetischen Verwertung zugeführt wird.
Die meisten Kommunen bieten spezielle Sammelstellen für behandeltes Altholz an. Vor der Entsorgung sollten sich Verbraucher bei der örtlichen Abfallwirtschaft über die genauen Bestimmungen informieren.
Damit leisten imprägnierte Außenholzprodukte über die CO2-neutrale Erzeugung von Strom und Wärme auch am Ende noch einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz!
Näheres ist bei den örtlich zuständigen Abfallberatungsstellen zu erfragen.




