Muster­ausschrei­bung:
Lärm­schutz­wände (ZTV-Lsw 06)

Folgende Angaben sollten in einer optimalen Ausschreibung enthalten sein:

1. Geeignete Holzarten

Für den Bau von Lärmschutzwänden (LSW) kommen insbesondere die aus einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung stammenden, heimischen Holzarten Kiefer, Fichte, Tanne, Douglasie und Lärche infrage.

2. Holzqualität

Holz, welches in LSW verbaut wird, ist keinen hohen statischen Beanspruchungen ausgesetzt. Deshalb muss das verwendete Rohholz auch nur den Anforderungen der Sortierklasse S 10 der DIN 4074-1 entsprechen (= Schnittholz mit üblicher Tragfähigkeit). Aus dem gleichen Grund ist die Güteklasse II gemäß DIN 1052 für Holz für den Bau von LSW ausreichend.

3. Anforderungen gemäß ZTV-Lsw 06

Was die übrigen Anforderungen betrifft, müssen LSW aus Holz den Bestimmungen der ZTV-Lsw 06 in der jeweils neuesten Fassung entsprechen.

4. Holzschutzmaßnahmen

Die natürliche Lebensdauer heimischer Holzarten ist begrenzt. Empfehlenswert ist daher – neben der konsequenten Ausschöpfung aller infrage kommenden baulichen Maßnahmen – die zusätzliche Imprägnierung in einem Kesseldruckverfahren.

Um die erforderliche Imprägnierqualität sicherzustellen, ist ein Holzschutz gemäß den Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft imprägnierte Holzbauelemente e.V. (RAL-GZ 411) zu fordern. Zudem gibt es auf RAL-gütegesicherte Produkte eine 10-jährige Gewährleistung auf Herstellungsfehler!

Holz für den Bau von Lärmschutzwänden, das der ständigen Witterung ausgesetzt und im Erdkontakt verbaut wird, ist für Gebrauchsklasse 4 gemäß DIN 68 800-3 zu imprägnieren. Dies gilt insbesondere auch dort, wo
a) vegetationsbedingt die Niederschlagsbefeuchtung durch Beschattung und Beruhigung der Luftbewegung nicht mehr austrocknet und
b) durch Wind und Spritzwasser Laub und Schmutz abgelagert werden können.

5. Allgemeine Ausschreibungsinhalte

Ausführung (Absorbtions- oder Reflexionswand), Wandhöhe, Sockelhöhe, Wandlänge, Erforderlichkeit von Brandabschnitten, Anzahl u. Abstand der Servicetüren, Gründung (Stahlbeton-Bohrpfähle, Stahlbeton-Rammpfähle, Stahl-Rammpfähle, Einzelfundamente u.ä.).

6. Gestaltung

Den Gestaltungsmöglichkeiten bei LSW aus Holz sind prinzipiell kaum Grenzen gesetzt. Allerdings sollten Konstruktionen vermieden werden, die den notwendigen baulichen Holzschutzmaßnahmen zuwiderlaufen!

In der Ausschreibung sind ausführliche Angaben über die gewünschte Gestaltung zu machen. Entsprechende Zeichnungen und Skizzen sind den Ausschreibungsunterlagen beizufügen!

Anmerkung: Außergewöhnliche Gestaltungswünsche erfordern aufgrund des höheren Material-, Planungs-, Fertigungs- und Montageaufwandes in jedem Fall eine Zulage!

7. Liefertermin

Die richtige Holzfeuchte des Rohholzes vor und die Einhaltung der Fixierzeiten nach der Imprägnierung haben wesentlichen Einfluss auf die Standzeiten von Lärmschutzwänden aus Holz.

Um eine optimale Standzeit der LSW zu erreichen, muss nach dem Imprägniervorgang und vor dem Einbau die sogenannte „Fixierzeit“ eingehalten werden! Anzusetzen sind bei der Ausschreibung daher – je nach verwendetem Holzschutzmittel – bis zu 6 Wochen zwischen Freigabe der technischen Unterlagen (Ausführungspläne) und Auslieferung bzw. Einbau!

Werden die LSW-Elemente vor Ablauf der Fixierzeit eingebaut, können Wirkstoffe ausgewaschen werden, die dann für den Schutz gegenüber Pilzen und Insekten nicht mehr zur Verfügung stehen: Frühausfälle sind damit vorprogrammiert.

8. Grundsätzliches

Neben der strikten Beachtung der unter den Ziffern 1 bis 7 genannten Hinweise ist es dringend erforderlich, insbesondere die Sonderwünsche klar und deutlich in der Ausschreibung anzugeben, um Missverständnisse von vornherein auszuschließen.