Entsorgung von imprägnierten Außenholzprodukten
Irgendwann haben selbst qualitativ hochwertig imprägnierte Außenholzprodukte das Ende ihrer Nutzungs- und Lebensdauer erreicht. Dann stellt sich die Frage „Wohin damit?“
Nach der sogenannten Altholzverordnung wird dieses Material in die Abfallkategorie 4 eingestuft. Im Hinblick auf den einzuschlagenden Verwertungsweg bedeutet dies, dass es einer energetischen Verwertung in eigens hierfür errichteten und genehmigten Anlagen zugeführt wird.
Damit leisten imprägnierte Außenholzprodukte über die CO2-neutrale Erzeugung von Strom und Wärme auch am Ende noch einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz!
Näheres ist bei den örtlich zuständigen Abfallberatungsstellen zu erfragen.