Baulicher Holzschutz
Baulicher Holzschutz – das sind alle planerischen, konstruktiven, bauphysikalischen und organisatorischen Maßnahmen, die eine Minderung der Funktionstüchtigkeit von Holz und Holzwerkstoffen besonders durch Pilze und Insekten während der Gebrauchsdauer verhindern oder einschränken und darüber hinaus Schäden durch übermäßiges Quellen und Schwinden verhindern.
Die DIN 68800, insbesondere die DIN 68800-2, unterscheidet zwischen grundsätzlichen baulichen Maßnahmen und besonderen baulichen Maßnahmen für den Holzschutz.
Grundsätzliche bauliche Maßnahmen
Als grundsätzliche bauliche Maßnahmen werden diejenigen baulichen Maßnahmen bezeichnet, die bei Bauteilen aus Holz oder Holzwerkstoffen in jedem Fall – d. h. unabhängig davon, ob ggf. noch weitere Schutzmaßnahmen oder natürlich dauerhafte Kernhölzer zum Einsatz kommen – zu berücksichtigen sind.
Hierzu zählen alle Maßnahmen, die sicherstellen, dass beim Transport, bei der Lagerung, der Montage und dem Einbau von Holz, Holzwerkstoffen und Holzbauteilen sowie später im Gebrauchszustand keine unzuträgliche Veränderung des Feuchtegehaltes durch nachteilige Einflüsse z.B. aus Bodenfeuchte, durch Niederschläge, Spritzwasser, Tauwasser und durch Feuchte aus angrenzenden Bauteilen sowie infolge Austrocknung eintritt.
Beispiele baulicher Maßnahmen
a) bei Transport, Lagerung, Montage und Einbau
- Witterungsgeschützter Transport zum Einbauort (z. B. Abdecken der Ladefläche mit einer Plane);
- Lagerung der zum Einbau bestimmten Holzbauteile unter Vermeidung eines direkten Kontaktes mit dem Erdboden oder der Pflanzendecke (z. B. Ablage auf Unterleghölzern);
- Verbau von Holz unter Dach und Holz im Außenbereich, das der GK 3.1 zugeordnet ist, möglichst mit dem Feuchtegehalt, der während der Gebrauchsphase in Abhängigkeit vom Umgebungsklima zu erwarten ist.
b) im Gebrauchszustand
- Schutz gefährdeter Bereiche vor Niederschlägen (z. B. durch Abdeckung der Hirnholzflächen mit einem Blech o.ä., ausreichend große Dachüberstände);
- Schnelle Ableitung von Niederschlägen (z. B. durch Abschrägungen statt waagerechter Holzoberflächen, Verbau mit ausreichendem Gefälle, Anbringen von Tropfnasen und Wasserablaufbohrungen);
- Dauerhaft wirksamer Wetterschutz bei Außenwandbekleidungen (z. B. durch Be- und Hinterlüftung, senkrechter Verbau der Lattung), Anbringen von Überdachungen, Beachtung der Anforderungen an Spritzwasserschutz und spezielle Sockelausbildungen (Abstand zwischen Boden und Unterkante zur Holzkonstruktion je nach Bodenbeschaffenheit ≥ 30 cm);
- Vermeidung der Bildung von Tauwasser bei Hölzern in den GK 1 und 2;
- Verhinderung der Entstehung von Feuchtenestern z. B. durch Konstruktionen, die eine Auflagerung von Erde, Laub- und Schmutz verhindern oder deren regelmäßige Entfernung durch den Nutzer erleichtern, durch Anbringen von Abstandshaltern an den Anschlüssen.
Besondere bauliche Maßnahmen
Besondere bauliche Maßnahmen für den Holzschutz sind solche, die dann vorzusehen sind, wenn die Gebrauchsklasse 0 erreicht werden soll und hierfür die grundsätzlichen baulichen Maßnahmen alleine nicht ausreichen.
Einbausituationen, die denen der Gebrauchsklasse 0 entsprechen, kommen im Außenbereich nicht oder allenfalls in wenigen Sondersituationen vor und können deshalb vernachlässigt werden.
Gemäß DIN 68800-2:2012-02 sind besondere bauliche Maßnahmen zu planen und nachzuweisen. Mögliche Nachweisverfahren können rechnerische Nachweise, Nutzung von Konstruktionsprinzipien (ggf. mit zusätzlichem Nachweis des Tauwasserschutzes) und in Anhang A von DIN 68800-2 aufgeführter Konstruktionen sein.
Vorteile baulicher Maßnahmen
- In bestimmten Fällen können bauliche Maßnahmen auch im Außenbereich zum Schutz alleine ausreichend sein (Beispiele: Wenn der Nutzer auf eine möglichst hohe Dauerhaftigkeit verzichtet und/oder von der Bauaufsicht kein Holzschutzmitteleinsatz vorgeschrieben wird und/oder der spätere Wartungs- und Pflegeaufwand beim Nutzer keine Rolle spielt und/oder die natürliche Dauerhaftigkeit des verwendeten Kernholzes für die jeweilige Gebrauchsklasse ausreicht).
Nachteile baulicher Maßnahmen
- In vielen Fällen nur begrenzte Möglichkeiten zur Anwendung bei Konstruktionen im Außenbereich z. B. im Garten-, Landschafts- und Spielplatzbau, in der Land- und Forstwirtschaft sowie bei Lärmschutzwandelementen;
- Vielerlei Ausschlussgründe (Gestaltung/Ästhetik, spezielle Ausformungen einer Konstruktion bzw. eines Bauteils, ein besonderes Anforderungsprofil des späteren Nutzers wie z.B. hinsichtlich der erwarteten Lebensdauer, des Wertes oder der Bedeutung des Bauteils für ihn oder seine Akzeptanz für später notwendig werdende Wartungs- und Pflegeaufwendungen usw.);
- I.d.R. größerer planerischer Aufwand erforderlich;
- Hohe fachliche Ansprüche an den Ausführenden;
- Häufige Verteuerung des Bauprojektes als Konsequenz.
Eine Entscheidungshilfe zur Beantwortung der Frage, ob und wenn ja, wann Holzschutzmittel eingesetzt werden müssen oder sollten, findet sich im Kasten „Zu beachten“ im Kapitel „Natürliche Dauerhaftigkeit heimischer Holzarten“